INDIVIDUELLE FÖRDERUNG

Individuelle Förderung als humanes Grundrecht und Selbstbestimmung als persönliches Ziel:
Der SONNENHOF setzt sich zum Ziel, beeinträchtigte Menschen dort „abzuholen“, wo sie nach Abschluss ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung individuell stehengeblieben sind.

Entsprechend angepasst an die individuellen Defizite intellektueller, motorischer, kognitiv‐vernetzender, auditiver, sprachlicher oder seelischer Natur bietet der SONNENHOF pädagogische Betreuung sowie sozialrelevante Förderung zur Selbstverwirklichung bei bestmöglicher Selbstbestimmung.